PRAXIS FÜR HYPNOTHERAPIE
Dipl. Phys. Eva Meinel - Heilpraktikerin für Psychotherapie
Medizinische Psychotherapeutische Hypnose und Hypnotherapie
Tel. 0172. 3709 544
evameinel@hypnose-plauen.de
Honorar und Information - Therapie und Coaching |
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Honorar![]() ![]() ![]() |
Therapie steuerlich geltend machen |
Coaching steuerlich geltend machen Mein Honorar für ein Coaching können Sie ebenfalls bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung hier ist, dass das Coaching durch die beruflichen Verhältnisse veranlasst ist und es zur Förderung des Berufs getätigt wird. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Nähere Auskunft kann Ihnen Ihr Steuerberater geben. |
Abrechnung einer Therapie mit privaten Krankenversicherungen o. Zusatzversicherungen Abhängig von Ihrem Vertrag mit Ihrem Leistungsträger wird Ihnen mein Honorar von Ihrer privaten Kranken- bzw. Zusatzversicherung erstattet. Bei der Verrechnung meiner therapeutischen Behandlung orientiere ich mich an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Versicherung o. Zusatzversicherung einreichen. Die Gebühren in der GebüH wurden vor mehr als 20 Jahren festgelegt und sind für Heilpraktiker und Versicherungen nicht verbindlich. Deswegen werden die Positionen an die aktuelle Preissituation angepasst. Aus diesem Grund erstatten die Leistungsträger auch unterschiedlich. Hieraus resultiert, dass es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten für Sie in der Abrechnung kommen kann. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem Leistungsträger, wie eine mögliche Erstattung erfolgt. |
Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen Meine therapeutischen Leistungen rechne ich mit Ihnen selbst ab, nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei Ihrer Krankenversicherung, falls eine Erstattung durch Ihre Krankenversicherung möglich ist. Die Kosten für Coaching übernimmt weder die private noch die gesetzliche Krankenversicherung. |
Terminabsagen Die mit Ihnen speziell vereinbarten Termine geben Ihnen den Vorteil, dass Ihnen keine Wartezeiten entstehen. Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir diesen mind. 2 Werktage vorher abzusagen. Somit kann dieser Termin dann ggf. von anderen Klienten in Anspruch genommen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage mein volles Honorar für den Ausfall in Rechnung stelle. |
Coaching für Firmenkunden Firmenkunden erstelle ich gerne ein individuelles Angebot. Mein Honorar für die Unterstützung im Einzelcoaching z. B. für Führungskräfte erhalten Sie auf Anfrage. |
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